- Die im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu dem Entwurf des Bebauungsplans
mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Sonstiges Sondergebiet großflächiger
Einzelhandelsbetrieb" (Fassungen vom 15.01.2021) vorgebrachten
Bedenken und Anregungen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und
untereinander entsprechend der beigefügten Anlage 1 bewertet und
behandelt.
- Der Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet
großflächiger Einzelhandelsbetrieb" in der Fassung vom 15.01.2021
wird nach § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan
"Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb"
aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.01.2021
werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.
Die Planunterlagen in der Anlage sind Gegenstand des Beschlusses.