1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu dem Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb" (Fassungen vom 15.01.2021) vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander entsprechend der beigefügten Anlage 1 bewertet und behandelt.

 

  1. Der Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb" in der Fassung vom 15.01.2021 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.

 

  1. Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb" aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.01.2021 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.

 

                Die Planunterlagen in der Anlage sind Gegenstand des Beschlusses.