- Die im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu dem Entwurf des Bebauungsplans
mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Gewerbegebiet Hohe Buche, 1.
Änderung" (Fassungen vom 15.01.2021) vorgebrachten Bedenken und
Anregungen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander
entsprechend der beigefügten Anlage 1 bewertet und behandelt.
- Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet
Hohe Buche, 1. Änderung" in der Fassung vom 15.01.2021 wird nach § 10
Abs. 1 BauGB i. V. mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als
Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Hohe Buche, 1. Änderung" aufgestellten Örtlichen
Bauvorschriften in der Fassung vom 15.01.2021 werden nach § 74
Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.
Die Planunterlagen in der Anlage sind
Gegenstand des Beschlusses.